Reflektierende Folie schwarz, Wunschgröße
Unsere reflektierende Folie verbindet individuelle Gestaltung mit den besonderen Eigenschaften hochwertiger Reflexmaterialien. Die Oberfläche reflektiert auftreffendes Licht, beispielsweise von Fahrzeugscheinwerfern, und erzeugt dabei einen auffälligen Reflexionseffekt.
Ob Mountainbike, Gravelbike, Rennrad oder E-Bike – mit reflektierenden Aufklebern kannst du deinem Fahrrad eine individuelle Optik verleihen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Aufklebern besitzt die Reflexfolie eine spezielle Oberfläche, die auftreffendes Licht zur Lichtquelle zurückwirft. Dadurch entsteht bei entsprechender Beleuchtung ein charakteristischer Reflexionseffekt.
Hier bestimmst du Breite und Höhe deiner Schutzfolie selbst. Dadurch erhältst du genau den Zuschnitt, den du wirklich braucht.
Kein Problem. In unseren Anleitungen zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du die passende Größe findest und die Folie sauber am Fahrradrahmen anbringst.
Anleitung zum Ausmessen Montage-AnleitungDie selbstklebenden Aufkleber eignen sich zur dekorativen Gestaltung verschiedener glatter, sauberer und geeigneter Oberflächen.
Am Fahrrad kommen beispielsweise ausgewählte Bereiche des Rahmens infrage. Vor der Anbringung sollten die Materialverträglichkeit sowie die jeweiligen rechtlichen Anforderungen an den Einsatzort geprüft werden.
Nach der Montage schützt die Folie den Lack langfristig vor typischen Belastungen im Fahrradalltag. Für eine lange Lebensdauer der Schutzfolie solltest du das Fahrrad regelmäßig reinigen und keine aggressiven Lösungsmittel verwenden. Verwende am besten ein weiches Mikrofasertuch oder einen Schwamm. Einen Hochdruckreiniger solltest du nicht direkt auf die Folienkanten richten.
Die reflektierenden Aufkleber dienen der individuellen, dekorativen Gestaltung und besitzen lichtreflektierende Eigenschaften.
Bei der Verwendung an Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr sind die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere § 67, zu beachten.
Die Aufkleber ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Reflektoren, Rückstrahler oder Beleuchtungseinrichtungen. Vorhandene lichttechnische Einrichtungen dürfen durch die Anbringung weder verdeckt noch in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden.